Darf man fremde Bilder nutzen?

Darf man fremde Bilder benutzen?

Darf man fremde Bilder benutzen?
Ich spreche sicher für die meisten Menschen: kaum jemand will fremde Bilder klauen – bis auf wenige Ausnahmen. Doch manchmal hat man kein passendes Foto und nicht die Möglichkeit, eins anzufertigen. Dies gilt vor allem für Blogger und Webmaster. Die nahe liegende Lösung: lizenzfreie Fotos von einer Bilddatenbank. Es klingt einfach, schön und verlockend. Fotographen stellen ihre Fotographien zur Verfügung. Sie können angeben, was der Nutzer zu beachten und wie er auf den Urheber zu verweisen hat. Schon ist das Fotoproblem gelöst. Wenn da nicht das „Kleingedruckte“ oder auch das „Nicht-so-genau-Gedruckte“ rund um Stockfotos und Bildbenutzung wären.

Zwischen dürfen und sollen liegen Universen

Als Webmaster beherrscht man das Lesen und befolgt die Wünsche des Urhebers. Im Idealfall hat man auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bilddatenbank gelesen und verstanden, wie Stockfotos zu verwenden sind und was hinsichtlich der Fotorechte zu befolgen ist.

Aber Stockfotos sind doch erlaubt!?

Hält man sich daran, ist eigentlich alles in Ordnung. Eigentlich! Doch wie die Abmahnungen in der letzten Zeit zeigen, sollte man sich dreimal überlegen, ob man wirklich fremde Bilder in das Blog oder den eigenen Webshop integrieren möchte.

Die Gefahr, dadurch selbst eine Abmahnung zu erhalten ist immens hoch. Daher komme ich immer wieder zu dem Schluss: Finger weg von fremden Bildern. Auch von Stockfotos. Das gilt auch für so genannte lizenzfreie Fotos und allem, was man sonst noch so über eine Bilddatenbank verwenden kann.

Die Facebook Problematik – teilen in sozialen Medien

Blogger promoten ihre neuen Artikel über die sozialen Kanäle. Facebook, Twitter, Google+ und wie sie sonst noch heißen. Meist geschieht das, indem automatisiert oder manuell ein Hinweis zum neuen Artikel gepostet wird. Das ist an und für sich noch nichts Schlimmes.

Am auffälligsten wird natürlich der Link zum frischen Blogartikel, wenn er mit einem Foto versehen wird. Das fällt auf und verhilft eventuell zu mehr Lesern. An sich ist auch das noch nicht fatal. Problematisch wird es aber dann, wenn ausgerechnet fremde Bilder wie etwa aus einer Bilddatenbank als Vorschaubild auf die Pinnwände der sozialen Netzwerke geraten.

Dadurch werden die Fotorechte des Urhebers verletzt. Einerseits müsste man auf den Pinnwänden auf den Urheber verweisen. Der müsste zudem der Nutzung in den sozialen Netzwerken zugestimmt haben. Aber auch das genügt nicht. Es kommt nämlich zu einem weiteren Problem.

Lizenzerteilung an Facebook durch Nutzung

Unterhält man zum Beispiel einen Facebook-Account und postet dort Inhalte, übergibt man gemäß der Nutzungsbedingungen automatisch Rechte an das soziale Netzwerk. Möglicherweise auch für fremde Bilder, die man dort postet. Zuckerbergs Plattform schreibt dazu hier folgendes:

„Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum (sog. „IP-Inhalte“) fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre-und App-Einstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.“

Weiter heißt es:

„Wenn du IP-Inhalte löschst, werden sie auf eine Weise entfernt, die dem Leeren des Papierkorbs auf einem Computer gleichkommt. Allerdings sollte dir bewusst sein, dass entfernte Inhalte für eine angemessene Zeitspanne in Sicherheitskopien fortbestehen (die für andere jedoch nicht zugänglich sind).“

Selbst, wenn man einen Fehler bemerkt und den Pin löscht, hält die mögliche Urheberrechtsverletzung an.

Vorschaubild Facebook kann Urheberrechtsverletzung darstellen

Du lizensiert Nutzung, die du nicht lizenzieren darfst

Im Bezug auf Stockfotos und lizenzfreie Fotos ergibt sich daraus also eine gravierende Abmahngefahr und das Verletzen der Fotorechte des Urhebers erscheint fast unausweichlich. Es ist anzunehmen, dass nicht nur in Zuckerbergs sozialem Imperium sondern auch in anderen Netzwerken es sich so zuträgt.

Ein Betroffener berichtet beispielsweise hier über eine solche Abmahnerfahrung, die aktuell ist. Dabei sind zwei positive Dinge zu erwähnen. Einerseits kam es in der Sache wohl doch zu einer recht friedlichen Einigung. Andererseits boten sich für den Redakteur nette Hilfsangebote an, so dass er dadurch in direkter Absprache alternativ zur Bilddatenbank fremde Bilder benutzen kann.

Foto über Bild-Url aufrufen

Nebem der Netzwerkproblematik machte in den letzten Wochen auch das Abrufen fremder Bilder über die Url bzw. den Rechtsklick die Bloggerlandschaft wuschig. Um fremde Bilder und so genannte lizenzfreie Bilder einer Bilddatenbank nutzen zu dürfen, muss der Bildnutzer in der Regel angeben, wer der Urheber der Fotografie ist.

Der Fotograph als Inhaber der Fotorechte kann erlauben oder verbieten, die Fotografie zu bearbeiten. Meist bedeutet dies konkret:

  • Der Urheber erlaubt die Verwendung eines Bildes auf einem Blog.
  • Der Fotograf verlangt die Namensnennung des Fotografen.
  • Dabei verbietet er größere Veränderungen des Bildes.
  • Er gewährt aber oft das Zurechtschneiden und das Verkleinern des Fotos.

Untersagt wird also, das Gesamtbild zu verändern. Somit sind dem Blogger bei der Verwendung die Hände gebunden und er darf nicht den Namen des Fotographen in das Bild hineinschreiben. Schauen wir uns nachfolgendes Foto an.

Hier habe ich unterhalb des Bildes meinen Namen als Urheber eingetragen:

Fotorechte beachten - Hinweis auf Urheber

Fotorechte beachten: Urheber Stephanie

Klickt man das Bild jedoch mit der rechten Maustaste an und wählt „Link in neuem Tab öffnen“ oder „Bild in neuem Tab öffnen“ aus, sieht man diese Ansicht:

Bei Rechtsklick fehlt im Screenshot die Urheberkennzeichnung

Hier fällt auf: es ist weit und breit keine Benennung des Urhebers zu sehen. In diesem Fall ist das natürlich unproblematisch. Da es sich um mein Foto und somit um meine Fotorechte handelt. Ganz anders gestaltet sich dies jedoch bei Stockfotos.

Fremde Bilder müssten nämlich auch bei dieser Betrachtungsweise als Machwerk des Urhebers ausgewiesen sein. Dies könnte dadurch geschehen, dass man ins Bild einen kleinen Text mit dem Fotografennamen einfügt. Darf man aber nicht, wenn der Bildbesitzer die Bearbeitung in der Form verbietet. Zwar gibt es technische Möglichkeiten, die aber derart aufwendig sind, dass es letztlich nur nervig ist.

Vorsicht: Denkbar ist auch, dass die zusätzliche Einbindung auf dem Blog in einen Slider, als Thumbnail wie etwa auf der Startseite oder bei Recipient Posts gegen die Nutzerrechte verstößt. In dem Zusammenhang könnte auch dieses BGH-Urteil interessant sein.

Zusammenfassung & Fazit: Darf man fremde Bilder benutzen?

Grundsätzlich stellen Bilder in Blogs einen Mehrwert dar. Sie vermitteln Informationen, lockern Text auf und gestalten eine Website attraktiver. Fotographien sind also wichtig. Da es leider auch mal vorkommt, dass man selbst kein entsprechend benötigtes Foto parat hat und manchmal keine Möglichkeit besteht, eins anzufertigen, sind Stockfotos und Bilddatenbank zunächst eine gute Idee.

Bedenkt man jedoch, worauf alles geachtet werden muss, wie schnell Fehler passieren können oder schlicht der Hinweis auf die Urheberschaft vergessen werden kann und wie komplex die rechtlichen Aspekte sind, komme ich immer wieder zu dem Fazit, dass ich lieber auf fremde Fotos verzichte, als mich der Abmahngefahr auszusetzen.

Selbst, wenn man akribisch bemüht ist, keine Fehler zu machen und keine Versäumnisse zu riskieren, schwebt das Damoklesschwert teurer Abmahnungen ansonsten stets über einem. Abschließend dazu möchte ich zu bedenken geben, dass beim Bloggen insbesondere der Spaß im Vordergrund stehen sollte.

Dinge wie Fotorechte, Abmahnungen und sonstige Aspekte sorgen für soviel Unmut und Verunsicherungen, dass der Spaß darunter leiden kann. Somit ist für mich klar: ich verzichte weiterhin auf lizenzfreie Fotos und notfalls auf die Bildeinbindung, wenn ich kein passendes Foto zur Hand habe, welches von mir selbst aufgenommen wurde.

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