Auftraggeber zahlt nicht - was tun?

Auftraggeber zahlt nicht – Was tun?

Auftraggeber zahlt nicht – Was tun?
Professionelle Blogger kommerzialisieren das eigene Blog, weil sie oft auch als Autor bzw. Texter Geld verdienen wollen. Theoretisch. Denn auch in dieser Branche gibt es Zechpreller und Kunden, die sich um das Honorar drücken wollen. Der Auftraggeber zahlt nicht – was können Blogger, Texter, Autoren dann tun?

Eine rechtliche Beratung kann und will ich hier nicht leisten, aber wertvolle Tipps weitergeben, die dir als erste Orientierung hilfreich sein können. In diversen Gruppen sind immer häufiger Fragen wie „Auftraggeber zahlt nicht?“, „Der Kunde verwendet meine Texte, aber begleicht die Rechnung nicht.“ oder „Kunde nimmt bestellte Texte nicht ab.“ zu lesen. So kannst du vorgehen.

Auftraggeber zahlt nicht: Lassen sich säumige Honorare eintreiben?

Grundsätzlich ist es immer schwierig oder unmöglich, bei einem nicht liquiden Geschäftspartner Geld einzufordern, das er nicht hat. Trotzdem bewegen sich im Onlinemarketing und SEO Bereich überwiegend liquide Auftraggeber, so dass säumige Honorare fast immer erfolgreich eingefordert werden. Allerdings brauchst du als Dienstleister mitunter einen langen Atem.

Recht gute Erfolgschancen

Das Erfreuliche vorweg: Branchenübliche Auftragsvergaben sind in der Regel nicht stornierbare Individualleistungen, bei denen es kaum Widerrufsmöglichkeiten gibt – es sei denn, du als Auftragnehmer kommst den Vertragspflichten nicht nach und beseitigst nicht in angemessenem Rahmen beklagte Mängel.

Was es mit der Individualleistung auf sich hat und warum das Urheberrecht dir beim Eintreiben berechtigter Forderungen hilft, werde ich in einem separaten Beitrag ausführen. Außerdem können Geschäftskunden nicht ohne Weiteres aus einem Vertrag aussteigen. Gekauft / bestellt ist also gekauft / bestellt.

Warum zahlen Auftraggeber nicht?

Die Vorfälle, bei denen Blogger und Texter um ihr Verdientes gebracht werden, scheinen sich zu häufen. Kleinaufträge werden nicht gezahlt; sogar bekanntere Auftraggeber und Agenturen zahlen nicht.

Erst im letzten Jahr ging eine der größten Vermarktungsplattformen für bezahlte Blogposts in die Pleite und es war fraglich, ob die Honorare für erbrachte Leistungen ausgezahlt werden konnten. Doch nicht immer ist es die Pleite, die das Honorar in Gefahr bringt.

Gründe, warum AG´s nicht zahlen, können vielfältiger Art sein. Bevor darauf eingegangen wird, was du bei Zahlungsverweigerung oder Zahlungsausfall tun kannst, schauen wir uns zuerst die Begründungen an, aufgrund derer Rechnungen für erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden.

Gründe und Ausrede für Zahlungsausfälle

Womit das Ausbleiben der Honorarvergütung begründet wird, weicht je nach Auftrag ab. Hier die häufigsten Begründungen:

  • Blogpost gefällt nicht (z. B. weil der Shop nicht vorgestellt wird, der AG jedoch ausdrücklich keinen werblichen und als gesponserten Artikel beauftragte)
  • Vereinbarter Link wird nicht mehr benötigt (z.B. weil Verlinkungsstrategie geändert wurde)
  • Auftrag wurde angeblich doppelt vergeben (meist bei Texterstellung), beauftragter Artikel (nur Texten) wird nicht mehr benötigt
  • Text gefällt nicht
  • Endkunde zahlt nicht, so dass Agentur oder Vermittler den Zahlungsausfall an den Blogger bzw. Autor / Texter überträgt
  • Auftraggeber hat kein Geld
  • Auftraggeber meldet sich nicht mehr

Zahlungsverzögerung bei Vermittlern

Neben Zahlungsverweigerung oder mangels Liquidität sorgt auch das verspätete Zahlen eines Auftrags immer wieder für Ärgernisse. Etwa dann, wenn der Auftraggeber erst auf die vollständige Abwicklung und die Vergütung durch den Endkunden (z. B. Shop, Linknehmer) und so bis zur Honorarvergütung von Texter, Autor und Blogger Monate ins Land ziehen. Die meisten in der Branche sind Kleinunternehmer und können es sich faktisch nicht leisten, Kunden und Auftraggebern derartige Kulanz zu gewähren.

Allerdings ist es branchenüblich, dass Agenturen oder Dienstleistungs-Vermittler festgelegte Rechnungsläufe haben und nach einem vorgegebenen Schema Rechnungen vergüten bzw. gutschreiben. Frage daher bereits bei der Auftragsvergabe nach, wie und wann gezahlt wird bzw. ob es einen festen Rechnungslauf gibt.

Textaufträge / Autorenaufträge: Auftraggeber zahlt nicht – was tun?

Im Rahmen von Autorentätigkeiten für die externe Verwendung durch den Auftraggeber bzw. den Endkunden kommt dir das Urheberrecht und zu erteilende Nutzungslizenzen zugute. Mehr dazu erfährst du in meinem Artikel zu Urheberrecht & DMCA.

Als Verfasser von Texten obliegt das Urheberrecht grundsätzlich bei dir – auch, wenn du Artikel im Auftrag eines Kunden erstellst. Du bist und bleibst der Urheber und das Urheberrecht ist nicht übertragbar!

Formal musst du dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht einräumen, dessen Modalitäten du genauer definieren kannst. Es liegt also an dir, die Rahmenbedingungen für die Nutzung der von dir erstellten Werke abzustecken und den Kunden entsprechend zu lizensieren.

Knüpfe Nutzungslizenz an Rechnungsbegleichung

Vereinbarungen zur Nutzung und Lizenzen kannst du im Vorvertrag festhalten oder vorab absprechen und im Angebot bzw. in der Rechnung niederschreiben. Vermerke auf der Rechnung einen Satz wie:

„Die Nutzungsrecht wird erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrags entfaltet!“

Mit diesem Satz unterbindest du einerseits die Nutzung vor der Bezahlung. Andererseits kannst du darüber versuchen, den Schaden zu begrenzen, falls der Auftraggeber nicht bezahlt. Wurde der Textbeitrag nicht online veröffentlicht, kannst du diesen unter Umständen an einen anderen Kunden verkaufen.

Hierbei ist natürlich wichtig, gegenüber einem neuen Auftraggeber fair zu sein. Bereits veröffentlichte Werde werden nicht noch einmal verkauft.

Durch Nutzungslizenz Schadensersatzansprüche sichern

Außerdem sicherst du dir so für alle Notfälle die Option, den säumigen Auftraggeber zusätzlich zur Kasse zu bitten, wenn er absichtlich gegen dein Urheberrecht verstößt. Unter Umständen kannst du dann wegen unlizensierter Nutzung abmahnen, so dass der Kunde aufgrund der begangenen Urheberrechtsverletzung weitaus mehr bezahlen muss, als ursprünglich vereinbart wurde.

Linkbuilding: Auftraggeber zahlt nicht – was tun?

Hat ein AG die Erstellung eines Blogposts inklusive Verlinkung beauftragt, besteht eine Zahlungspflicht. Insofern der Auftraggeber nicht zahlt, weil er berechtigt einen Mangel hinsichtlich der Auftragsdurchführung vorbringt, steht dem Auftragnehmer eine Nachbesserung zu.

Der AN kann die berechtigten Mängel beseitigen und somit die Auftragsvorgaben erfüllen. Verweigert der Kunde die Zahlung, kann die Forderung an ein Inkassounternehmen weitergereicht werden. Insofern der Auftraggeber als Agent für einen Endkunden tätig ist, können Blogger sich nach angemessener Wartezeit und freundlichen Vermittlungsversuchen auch an den Endkunden (Linknehmer) wenden.

Allerdings lagern Linknehmer den Linkaufbau deshalb aus, weil ihnen das fachliche Wissen fehlt und/oder sie sich um die Pflege des Linkprofils nicht selbst kümmern wollen.

Auslagernde Unternehmen verweisen bezüglich der Zahlungspflicht dann meist auf den Zwischenhändler, der Vertragspartner und somit zahlungspflichtig ist, insofern nichts anderes vereinbart wurde. Bleiben deine Zahlungsaufforderungen unerfüllt, solltest du zumindest den Link oder sogar den gesamten Artikel entfernen bzw. diesen neutral umschreiben. Dann hast du zwar kein Geld verdient, aber wenigstens einen guten Beitrag auf deiner Website.

Außerdem hast du die Möglichkeit, deinen frisch geschriebenen Text einem Konkurrenten deines säumigen Auftraggebers anzubieten. So verdienst du trotzdem Geld und wischst deinem säumigen Auftraggeber noch eins aus.

Auftraggeber zahlt nicht: Zusammenfassung & Fazit

Hast du als Blogger, Texter oder Autor gute Arbeit abgeliefert, gehört diese Dienstleistung wie vereinbart gezahlt. Noch unerfahrene Dienstleistern fehlt es anfangs, die Auftragsvergabe professionell abzuwickeln. Das ist normal, denn es fällt kein Meister vom Himmel.

Bespreche alle wichtigen Details und scheue dich nicht, nach den Zahlungsmodalitäten zu fragen. Du erbringst eine Leistung und wenn du fragst, ob es einen fixen Rechnungslauf gibt oder wie der Kunde die Bezahlung handhabt, nimmt dir das niemand krumm.

Spreche auch an, was im Falle von Mängeln zu tun ist. Übermittele dem Auftraggeber die Auftragsarbeit nebst Rechnung, kannst und solltest du im Abschlusssatz anmerken, dass sich der Geschäftspartner selbstverständlich melden kann, wenn er Änderungswünsche oder etwas zu kritisieren hat. Das wirkt einerseits professionell, andererseits bietet dies eine gute Grundlage für eine freundliche Kommunikation, falls dein Auftraggeber doch einmal etwas anzumerken hat.

Dem Kunden steht es zu, die Bezahlung zurückzuhalten, wenn er eine Nachbesserung wünscht. Ist diese erledigt, hat die Bezahlung zu erfolgen. Falls nicht, ist eine freundliche Zahlungserinnerung völlig in Ordnung. Danach solltest du bei anhaltender Zahlungsverzögerung ein wirksames Forderungsmanagement betreiben.

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